Dafür steht die Regierung
Seit nahezu 100 Jahren funktioniert unser Staat auf der Grundlage der Verfassung von 1921 grossmehrheitlich nach den gleichen Prinzipien und mit demselben Aufbau. Weniger bekannt, aber für uns als Mitglieder der liechtensteinischen Regierung dennoch zentral, ist der Umstand, dass erst seit der Inkraftsetzung dieser Verfassung die Ämter des Regierungschefs und der Regierungsmitglieder mit liechtensteinischen Bürgerinnen und Bürgern besetzt wurden. In dieser Legislatur werden wir weitere wichtige Jubiläen feiern können. Ein für Liechtenstein besonders bedeutsames fällt in das Jahr 2023, in welchem sich der Abschluss des Zollvertrags mit der Schweiz zum hundertsten Mal jährt.
Nachhaltigkeit, Verlässlichkeit und der Gestaltungswille stehen auch im Hinblick auf die Tradition unseres Landes und die vorgenannten Jubiläen in engem Zusammenhang. Nachhaltig, verlässlich und gestaltend wollen wir aber insbesondere auch die nächsten vier Jahre unsere Politik zum Wohle Liechtensteins angehen. In Artikel 14 der Verfassung von 1921 heisst es: «Die oberste Aufgabe des Staates ist die Förderung der gesamten Volkswohlfahrt». Worauf das Regierungsprogramm sein Hauptaugenmerk legen sollte, ist damit bereits in der Verfassung vorgegeben. Dieses Ziel zu erreichen, liegt in unserer Verantwortung.
Sabine Monauni
Regierungschef-Stellvertreterin
Manuel Frick
Regierungsrat
Dr. Daniel Risch
Regierungschef
Dominique Hasler
Regierungsrätin
Dr. Graziella Marock-Wachter
Regierungsrätin